Wie lange hält eine Wärmepumpe?
EnergieSchweiz rechnet für Wärmepumpen-Systeme mit einer Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. «Mindestens» ist weder eine Obergrenze noch eine Zusage für ein bestimmtes Gerät. Zahlen zu einzelnen Bauteilen wie dem Verdichter nennen wir nicht.
Für die Wärmequelle gilt ein anderer Massstab. Erdwärmesonden und Wasser-Wasser-Systeme müssen nach den Normen SIA 384/6 und 384/7 eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren erreichen. Das betrifft die Quelle im Untergrund, nicht das Gerät im Haus. Der Grund: Bei diesen Systemen gehören neben der Wärmepumpe auch die Bohrungen zu den Investitionskosten. Wie sich die Quelle langfristig verhält, steht unter Erdsonden-Wärmepumpe: Kosten.
Auch die Dimensionierung spielt mit. Überdimensionierte Anlagen schalten häufiger ein und aus (sie takten). Zur Lebensdauer taktender Inverter-Wärmepumpen (leistungsgeregelter Geräte) gibt es laut Bundesamt für Energie bisher keine weitreichenden Untersuchungen. Eine Heizlastberechnung vor dem Kauf ist deshalb auch eine Vorsorge. Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die Ihr Haus an den kältesten Tagen braucht. Mehr dazu unter Wärmepumpe im Altbau.
Was gehört zur Wartung?
EnergieSchweiz hält fest, dass der Wartungsaufwand geringer ist als bei fossilen Heizungen. Ganz ohne Kontrolle kommt eine Anlage trotzdem nicht aus:
- Kältemittel: Bei mehr als 3 Kilogramm Kältemittel verlangt die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ein Wartungsheft, und die stationäre Anlage ist beim Bund (BAFU) zu melden. Regelmässige Dichtigkeitskontrollen gelten laut BAFU für ozonschichtabbauende und für in der Luft stabile Kältemittel bei mehr als 3 Kilogramm Füllmenge. Ob das bei Ihrer Anlage zutrifft, hängt von der Kältemittelart ab. EnergieSchweiz spricht von einer Genehmigung. Das BAFU hält fest, dass die Bundesregeln für in der Luft stabile Kältemittel seit dem 1. Dezember 2013 die frühere kantonale Bewilligungspflicht ersetzen. Lassen Sie sich die geltenden Pflichten vom Fachbetrieb schriftlich nennen.
- Stromverbrauch: Eine Störung kann sich im Verbrauch zeigen. Fällt ein Bauteil aus, springt der Heizstab ein, eine elektrische Zusatzheizung, und der Stromverbrauch steigt (Beispiel unten).
- Vorschrift und Garantie: Ob für Ihre Anlage eine Wartung vorgeschrieben ist oder an die Garantie gebunden wird, steht in Betriebsanleitung und Garantiebedingungen.
Wie wichtig der Blick auf den Stromverbrauch ist, zeigt ein Fall aus den Feldmessungen. Bei einer Anlage fiel Ende Januar 2023 ein Bauteil der Wärmepumpe aus (ein Plattenwärmeübertrager). Vom 3. Februar bis zur Reparatur am 28. Februar heizte nur der Heizstab. Er verbrauchte allein 2’775 kWh, zu 27.7 Rp./kWh rund 770 CHF. Der gesamte Strombedarf der Anlage stieg von 6.7 auf 8.6 MWh, also um rund 1.9 MWh, das sind rund 530 CHF, obwohl die Kälte des Winters, gemessen in Heizgradtagen, um 3 % abnahm (eigene Rechnung, Stand Oktober 2026). Notieren Sie darum den Zählerstand regelmässig und vergleichen Sie den Jahresverbrauch mit der Rechnung unter Stromverbrauch und Betriebskosten.
Was kosten Unterhalt und Service?
Im Rechenbeispiel von EnergieSchweiz (Einfamilienhaus im Kanton Bern) betragen Betrieb und Unterhalt der Luft-Wasser-Wärmepumpe 300 CHF pro Jahr (6’000 CHF über 20 Jahre), bei der Ölheizung 550 CHF pro Jahr (11’000 CHF). Für die Erdsonden-Anlage nennt die Quelle zwei Werte, die sich nicht decken. Dazu machen wir keine Aussage, den Hintergrund zeigt die Seite zu den Kosten im Einfamilienhaus. Richtwerte laut Quelle, keine Offerte.
Preise für Serviceverträge einzelner Anbieter nennen wir nicht. Sie unterscheiden sich nach Anbieter, Region und Jahr, und Preise einzelner Anbieter übernehmen wir auf dieser Website grundsätzlich nicht. Wichtiger als die Zahl ist, was im Vertrag steht. Fragen Sie bei jedem Angebot:
- Wie ist der Kundendienst erreichbar, und wie schnell reagiert er bei einer Störung?
- Sind Anfahrt, Material und Notdienst enthalten oder werden sie einzeln verrechnet?
- Wie oft wird gewartet, und ist die Dichtheitskontrolle des Kältemittels enthalten?
- Ist die Garantie an den Servicevertrag gebunden?
Garantie: Was Sie in der Offerte prüfen sollten
Zur üblichen Garantiedauer und zur gesetzlichen Gewährleistung haben wir keine belegte Angabe und nennen deshalb keine Zahl. Klären Sie in der Offerte schriftlich:
- Wie lange gilt die Garantie, und ab wann (Inbetriebnahme oder Abnahme)?
- Was deckt sie ab: Gerät, Material, Arbeit, Anfahrt?
- Ist die Garantie an einen Servicevertrag oder regelmässige Wartung gebunden?
Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist ein Qualitätslabel für Kleinanlagen, das viele Kantone für die Förderung verlangen. Wie Sie Offerten vergleichen, zeigt Wärmepumpen-Offerte prüfen. Wie sich die Bauarten unterscheiden, steht im Vergleich der Wärmepumpen-Arten.
Wie lässt sich die Lebensdauer verlängern?
Wie viele Jahre eine Massnahme bringt, lässt sich nicht beziffern. Sinnvoll sind drei Dinge: die Anlage nach der Heizlast dimensionieren lassen, den Stromverbrauch jedes Jahr vergleichen und den Service so planen, wie es Betriebsanleitung und Garantie verlangen. Auch die Einstellung zählt: In der Feldmessung senkte eine angepasste Heizkurve den Strombedarf um 2 bis 3 Prozent pro Kelvin (Grad) tiefere Vorlauftemperatur, also tiefere Temperatur des Heizwassers. Wer vor der Anschaffung die Gesamtkosten vergleichen will, findet die Preise unter Wärmepumpe Kosten Schweiz.
Eno Solar GmbH bietet eine kostenlose Beratung zur Wärmepumpe im Kanton Zürich und Umgebung. Welche Service- und Garantiebedingungen bei Ihrem Vorhaben gelten, klären Sie vor dem Vertrag. Unten im Formular können Sie unverbindlich anfragen.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Wärmepumpe gewartet werden?
Das legen Hersteller und Fachbetrieb in der Betriebsanleitung fest. Eine allgemeingültige Zahl nennen die geprüften Quellen nicht. Fragen Sie in der Offerte nach dem empfohlenen Intervall und danach, ob die Garantie daran gebunden ist.
Muss die ganze Anlage nach 20 Jahren ersetzt werden?
Nicht zwingend, denn 20 Jahre sind eine Mindestangabe und keine Frist. Wie lange Gerät und Bauteile tatsächlich laufen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Erdsonde prüft der Fachbetrieb, ob sie bei einem Geräteersatz weiterverwendet werden kann.
Braucht eine Wärmepumpe einen Servicevertrag?
Eine allgemeine Pflicht dazu haben wir in den geprüften Quellen nicht belegt. Ob ein Vertrag sinnvoll ist, hängt von Anlage, Garantiebedingungen und Ihrem Anspruch an die Störungsbehebung ab. Vergleichen Sie, was jedes Angebot enthält und was ohne Vertrag bei einer Störung anfällt.
Muss die Dichtheit der Wärmepumpe geprüft werden?
Bei mehr als 3 Kilogramm Kältemittel sind ein Wartungsheft und die Meldung der stationären Anlage vorgeschrieben. Ob regelmässige Dichtigkeitskontrollen nötig sind, hängt zusätzlich von Kältemittelart und Füllmenge ab. Wie viel Kältemittel Ihre Anlage enthält und welche Pflichten daraus folgen, nennt Ihnen der Fachbetrieb schriftlich.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- EnergieSchweiz: Wärmepumpen (Lebensdauer, Wartungsaufwand, SIA 384/6 und 384/7)
- EnergieSchweiz: Heizen mit Wärmepumpe (Lebensdauer, WPSM-Label)
- EnergieSchweiz: Erneuerung der Heizung, zu erwartende Kosten (Betrieb und Unterhalt im Beispiel)
- BFE: Feldmessungen von Wärmepumpen-Anlagen, Heizsaison 2022/23 (Takten, Heizstab-Fall, Heizkurve)
- ElCom: Strompreise 2026, Medienmitteilung vom 9. September 2025
- BAFU: Anlagen und Geräte mit Kältemitteln, Betrieb und Wartung (Stand 09/2025: Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle, Meldepflicht)
- BAFU: Kontrolle von Anlagen mit Kältemitteln auf dem Schweizerischen Markt (Ablösung der kantonalen Bewilligungspflicht)