Wer fördert die Wärmepumpe?
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen durch erneuerbare Systeme. Das Gesuch geht an die kantonale Energiefachstelle, die Beiträge richten sich nach dem Programm Ihres Kantons. Eine einheitliche Pauschale pro Wärmepumpe für die ganze Schweiz nennen die Quellen nicht. EnergieSchweiz nennt als Grössenordnung mehrere tausend Franken, je nach Heizungstyp und Kanton.
Wie hoch ist der Beitrag?
Wie ein kantonales Programm aufgebaut ist, zeigt als Beispiel das Förderprogramm 2026 des Kantons Zürich (Stand Oktober 2026). Für Anlagen bis 15 kW thermischer Leistung zahlt es pauschal 2’900 CHF für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und 6’800 CHF für eine Erdsonden-Wärmepumpe, höchstens die Hälfte der relevanten Investitionskosten. Gegenüber den Investitionskosten, die EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus nennt, sind das rund 5 bis 6 % bei Luft-Wasser und rund 9 bis 12 % bei der Erdsonde (eigene Rechnung). Richtwerte laut Quelle, keine Zusicherung. Bedingungen prüfen Sie vor jedem Gesuch beim Kanton.
Alle Beträge, Zuschläge und Ausnahmen des Kantons Zürich erklärt die Schwesterseite Förderung Wärmepumpe im Kanton Zürich der Wärmepumpe Region Zürich, ebenfalls ein Angebot der Eno Solar GmbH. Planen Sie die Förderung als Entlastung ein, nicht als Hauptfinanzierung, und rechnen Sie mit den Nettokosten. Einordnen können Sie sie mit dem Kostenrechner und der Seite zur Amortisation.
So läuft ein Fördergesuch ab
Die Abläufe unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, folgen aber meist demselben Muster:
- Anlage und Leistung klären. Die Fachperson ermittelt die thermische Leistung der neuen Anlage. In manchen Programmen hängt davon ab, welche Fördermassnahme Sie beantragen. Wird die falsche gewählt, kann das Gesuch von vorn beginnen.
- Gesuch stellen, bevor gebaut wird. Im Zürcher Programm geschieht das elektronisch. Dazu gehören die Offerte, ein Foto der alten Heizung samt Typenschild und Pläne. Andere Kantone können andere Unterlagen verlangen.
- Bestätigung und Zusicherung abwarten. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Förderzusage. Ab wann Sie bauen dürfen, regelt der Kanton. Hängt Ihre Finanzierung vom Beitrag ab, warten Sie die verbindliche Zusicherung ab. Die baurechtliche Freigabe klären Sie getrennt. Kommunale Programme können zusätzliche Bedingungen haben.
- Umsetzen. Die Frist für Umsetzung und Abschluss legt der Kanton fest.
- Abschluss einreichen. Rechnungen, Anlagenzertifikat oder Inbetriebnahmeprotokoll und Kontoangaben gehören im Zürcher Programm dazu.
- Auszahlung. Sie erfolgt nach der Prüfung des Abschlusses.
Was gilt als Baubeginn?
Das legt der Kanton fest. Im Zürcher Programm ist es bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe die Installation, bei der Erdsonde die Bohrung und bei der Grundwasser-Wärmepumpe der Erhalt der wasserrechtlichen Konzession. In anderen Kantonen kann es anders sein.
Zuerst das Gesuch, dann der Auftrag. Zu spät eingereichte Gesuche werden im Zürcher Programm in keinem Fall berücksichtigt. EnergieSchweiz formuliert die Regel für die ganze Schweiz: Fördergelder müssen immer vor Baubeginn bei der kantonalen Energiefachstelle beantragt werden. Lassen Sie Installation oder Bohrung erst beginnen, wenn Ihr Kanton das Gesuch bestätigt oder zugesichert hat. Die Regel ist je Kanton verschieden.
Worin sich die Kantone unterscheiden
- Höhe der Beiträge. Zürich zahlt Pauschalen mit Zuschlag je zusätzliches kW und kürzt auf höchstens 50 % der Investitionskosten. Andere Kantone rechnen anders.
- Qualitätsnachweis. Viele Kantone verlangen für Kleinanlagen das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM). Zürich und Luzern nennen es für Anlagen bis 15 kW thermisch ausdrücklich. Was dahintersteckt, erklärt die Seite Wärmepumpen-Offerte prüfen.
- Gebietsregeln. In Zürich wird die Wärmepumpe nicht gefördert, wenn die Liegenschaft in einem als nicht förderberechtigt ausgewiesenen Verbundgebiet der kommunalen Energieplanung liegt, sofern keine Programmausnahme greift (zum Beispiel die Bestätigung des Verbundbetreibers oder der Gemeinde, dass die Liegenschaft nicht angeschlossen werden soll). Prüfen Sie früh, ob Ihr Kanton ähnliche Regeln kennt.
- Gemeinden. Einzelne Gemeinden und weitere Stellen haben eigene Programme. Auf energiefranken.ch sehen Sie nach Postleitzahl die Programme von Bund, Kantonen und Gemeinden. Jedes Gesuch stellen Sie einzeln bei der zuständigen Stelle.
- Wärmeverteilung und Altbau. Was bei bestehenden Heizkörpern oder Bodenheizungen zu beachten ist, steht unter Wärmepumpe im Altbau.
Steuerabzug: nur, was belegt ist
Steuerliche Abzüge hängen vom Kanton ab. Im Kanton Zürich kann der Einbau einer Wärmepumpe als Liegenschaftsunterhalt von den Steuern abgezogen werden, soweit er nicht subventioniert wird. Der Kanton nennt den Abzug derzeit nur bis 2028 als gesichert. Franken- oder Prozentbeträge für die Steuerersparnis nennen wir bewusst nicht. Fragen Sie Ihr Steueramt, bevor Sie den Auftrag vergeben.
Beratung vor dem Gesuch
EnergieSchweiz bietet die kostenlose und unverbindliche Impulsberatung «erneuerbar heizen» an, für Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten. Sie umfasst eine Beurteilung vor Ort, eine Empfehlung und eine Einschätzung der Kosten, möglicher Steuerabzüge und Förderungen. Die Infoline erreichen Sie unter 0848 444 444. Auch die kantonalen Energiefachstellen geben Auskunft zu ihrem Programm.
Zahlen zum Gebäudeprogramm
Die Zahlen stammen aus der Medienmitteilung des Bundes vom 25. August 2026 zum Gebäudeprogramm und zum Impulsprogramm 2025. Das Impulsprogramm läuft seit dem 1. Januar 2025 und fördert den Ersatz dezentraler Elektroheizungen, fossiler Grossanlagen über 70 kW und einen Gebäudehüllen-Bonus. Für ein Einfamilienhaus mit Ölheizung ist deshalb in der Regel das normale Programm Ihres Kantons massgebend. Die Statistik sagt nichts über die Höhe Ihres Beitrags.
Checkliste vor dem Gesuch
- Art und thermische Leistung der neuen Anlage mit der Fachperson klären.
- Eine Offerte einholen, die zum Gesuch passt. Worauf Sie dabei achten, steht auf der Seite Wärmepumpen-Offerte prüfen.
- Foto der alten Heizung samt Typenschild mit Leistung und Baujahr bereithalten.
- Programme von Kanton und Gemeinde auf energiefranken.ch prüfen.
- Die Kosten vor Förderung einordnen, zum Beispiel mit der Übersicht Wärmepumpe Kosten Schweiz.
Förderung für Ihr Gebäude klären
Welcher Kanton, welche Leistung, welche Unterlagen: Das hängt von Ihrem Gebäude ab. In Brüttisellen plant und installiert die Eno Solar GmbH Wärmepumpen im Kanton Zürich, im Gesamtsystem mit Photovoltaik, Batteriespeicher und Wallbox aus einer Hand. Liegt Ihr Vorhaben anderswo, prüft Eno Solar, ob sie es übernimmt oder mit Ihrem Einverständnis (dem Häkchen im Formular) an einen geeigneten Fachbetrieb weitergibt. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Formular unten, wir melden uns bei Ihnen. Die Anfrage ist unverbindlich, die Beratung kostenlos.
Häufige Fragen
Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?
Das hängt vom Programm ab. Im Zürcher Programm 2026 ist Voraussetzung, dass die Anlage eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem bestehenden Gebäude ersetzt. Für andere Kantone gilt, was im jeweiligen Programm steht. Fragen Sie bei der kantonalen Energiefachstelle nach, bevor Sie planen.
Gibt es einen festen Bundesbeitrag pro Wärmepumpe?
In den Quellen, die wir geöffnet haben, ist keine einheitliche Bundespauschale pro Wärmepumpe belegt. Bund und Kantone fördern gemeinsam über das Gebäudeprogramm, die konkreten Beträge stehen im Programm Ihres Kantons. Seien Sie vorsichtig bei Seiten, die feste Bundesbeträge nennen, und prüfen Sie diese gegen das kantonale Programm.
Wer reicht das Fördergesuch ein?
Das regelt der Kanton. Das Faktenblatt des Kantons Luzern nennt Hausbesitzer, Installateur oder Planer als mögliche Gesuchsteller. Im Zürcher Programm hilft die Fachperson bei der Zusammenstellung der Dokumente. Klären Sie vor der Auftragsvergabe schriftlich, wer das Gesuch einreicht.
Wird auch eine Luft-Luft-Wärmepumpe gefördert?
Laut EnergieSchweiz werden Luft-Luft-Wärmepumpen in der Schweiz meist nicht gefördert, weil sie kein wassergeführtes Wärmeverteilsystem ersetzen. Fragen Sie vor dem Kauf bei der kantonalen Energiefachstelle nach.
Wo finde ich die Förderprogramme meines Kantons und meiner Gemeinde?
Auf energiefranken.ch sehen Sie nach Postleitzahl die Programme von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zusätzlich erklärt die kostenlose Impulsberatung von EnergieSchweiz mögliche Förderungen für Ihr Gebäude.
Quellen
Stand der Quellen: Oktober 2026
- Bund: Medienmitteilung zu Gebäudeprogramm und Impulsprogramm 2025 (25. August 2026)
- EnergieSchweiz: Heizen mit Wärmepumpe (Fördergesuch vor Baubeginn, WPSM)
- EnergieSchweiz: Wärmepumpen (Investitionskosten Einfamilienhaus, Luft-Luft)
- EnergieSchweiz: Häufige Fragen (Förderbeiträge je Heizungstyp und Kanton)
- EnergieSchweiz: Impulsberatung erneuerbar heizen
- Kanton Zürich: Förderprogramm 2026 (PDF), als Beispiel eines kantonalen Programms
- Kanton Zürich: Energieförderung (Gesuch, Steuerabzug, Gemeindeprogramme)
- Kanton Zürich: Merkblatt ZStB 30.4, Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen
- energiefranken.ch: Förderprogramme nach Postleitzahl
- Kanton Luzern: Faktenblatt Wärmepumpensystemmodul (WPSM)